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1. Die Verkehrsländer des Deutschen Reiches, nach Wirtschaftsgebieten geordnet - S. 6

1908 - Berlin : Süsserott
Vorwort zur zweiten Auflage. Die Tatsache, daß die erste Auflage in kaum zweijähriger Frist vergriffen wurde, obwohl nur ein Teil der in Frage kommenden Schulen Zeit genug hat, den gebotenen Stoff zu bewältigen, veranlaßte uns, es bezüglich Umfang und Anordnung im wesentlichen beim alten zu lassen. Wohl kürzten wir hier und da, schieden manches aus und er- gänzten an anderer Stelle. Als Anhang gaben wir eine kurze Wort- und Sacherklärung weniger bekannter Handelswaren bei und hoffen, damit manchem Kollegen zu dienen. Das Zahlenmaterial schien uns doch etwas zu reichlich be- messen, so daß wir bei der Erneuerung desselben nicht unbedeutende Streichungen vorgenommen haben. Herzlichen Dank allen Herren Kollegen, die uns ihren freund- lichen Rat geliehen, insbesondere Herrn Professor Dr. Steffen, Bochum, der uns in liebenswürdigster Weise unterstützt hat. So übergeben wir auch die Ii. Auflage des Ii. Teiles unseres Werkchens der Öffentlichkeit mit dem Wunsche, daß auch sie eine freundliche Aufnahme finden möge. Frankfurt a. M., im August 1907. Die Verfasser. Vorwort zur dritten Auflage. In schneller Folge sehen wir uns veranlaßt, mit einer 3. Auf- lage an die Öffentlichkeit zu treten. Sie mußte bis auf einige un- wesentliche Verbesserungen und Ergänzung eines kleinen Teiles des Zahlenmaterials aus praktischen Gründen unverändert bleiben. Frankfurt a. M., Ende März 1908. Die Verfasser.

2. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 368

1913 - Leipzig : Hahn
368 Ich befand mich, so erzählt der spätere Konteradmiral Werner, als Flaggleutnant auf der „Gefion". Bei unserer Kreuztour kamen wir auch nach Rio de Janeiro und wurden, wie dies bei Besuch ausländischer Häfen durch Kriegsschiffe allgemein Sitte ist, von den Spitzen der Behörden zu Festlichkeiten eingeladen. Bei einem feierlichen Mittagessen hatte ich das Vergnügen, einen hohen, reich mit Orden geschmückten Regierungsbeamten als Tischnachbar zu bekommen, mit dem ich mich auf das angenehmste unterhielt. Plötzlich wurde meinem patriotischen Stolze ein bedeutender Dämpfer aufgesetzt, als jener im Laufe des Gespräches die Frage an mich richtete: „Sagen Sie einmal, verehrter Herr, liegt Preußen eigentlich in Hamburg?" Zuerst schaute ich ihn ganz verblüfft an; da ich aber bemerkte, daß er in vollem Ernste sprach und mir zugleich einfiel, daß man an brasilianische Regierungsbeamte nicht den Maßstab allgemeiner Bildung legen könne wie an deutsche, so erwiderte ich ebenso vertraulich: „Nun, nicht gerade darin, aber ganz nahe bei." Das Gespräch war damals für unsere deutschen Verhältnisse charakte- ristisch; Hamburg kannte man in Brasilien sehr gut, seine Schiffe erschienen häufig genug in den dortigen Häfen, und auch von Bremen wußte man etwas, aber von Preußen und dem übrigen Deutschland selbst in den ge- bildeten Kreisen wenig oder nichts; seine Handelsschiffe kamen damals nicht über das Mittelmeer hinaus. Wie hat sich das in den 50 Jahren geändert! Wo gibt es ein Land, und läge es im fernsten Winkel der Erde, in dem jetzt nicht die deutsche Flagge gekannt, geachtet und gefürchtet wäre? Dank unserer Flotte weiß man jetzt, daß Deutschland die Macht besitzt und gewillt ist, seine Flagge und seine Untertanen zu schützen und vor jeder Unbill zu bewahren. Mit dem Jahre 1864 fiel mit Holstein der Hafen von Kiel, der sicherste, geräumigste und tiefste der Ostsee, an Preußen, und nach und nach wurde auch der Kriegshafen am Jadebusen, den Preußen schon seit 1854 besaß, ausgebaut. Als Preußen auf den böhmischen Schlachtfeldern die Einigung Norddeutschlands errungen hatte, da brachte es dem Nord- deutschen Bunde eine Marine als Morgengabe mit, die bereits der dänischen überlegen war. Aber der neue Bund überzeugte sich bald, daß diese Macht noch lange nicht ausreichend war, um unsere Küsten gegen feindliche Landungen und Blockaden sowie unsern Seehandel genügend zu schützen, und beschloß daher, ungesäumt ihre Vergrößerung zu veranlassen. Als 1870 der ftanzösische Krieg ausbrach, durfte zwar die deutsche Marine den vierfach überlegenen Blockadeflotten Frankreichs nicht in offener See begegnen, aber sie verhinderte doch jede feindliche Landung und Brand- schatzung unserer Küstenstädte. Nach dem Frieden waren Wilhelmshaven und Kiel zur Aufnahme und Reparatur der großen Schiffe fertig geworden, und das Deutsche Reich, das die Marine übernahm, sorgte dafür, daß mit der Vergrößerung der Flotte energisch vorgegangen wurde.

3. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 354

1913 - Leipzig : Hahn
354 Wenn Ich Gott um Kraft bitte, diese königlichen Pflichten zu erfüllen, die sein Wille Mir auferlegt, so bin Ich dabei von dem Vertrauen zum preußischen Volke getragen, welches der Rückblick auf unsere Geschichte Mir gewährt. In guten und in bösen Tagen hat Preußens Volk stets treu zu seinem Könige gestanden; auf diese Treue, deren Band sich Meinen Vätern gegenüber in jeder schweren Zeit und Gefahr als unzerreißbar bewährt hat, zähle auch Ich in dem Bewußtsein, daß Ich sie aus vollem Herzen erwidere als treuer Fürst eines treuen Volkes, beide gleich stark in der Hingebung für das gemeinsame Vater- land. Diesem Bewußtsein der Gegenseitigkeit der Liebe, welche Mich mit Meinem Volke verbindet, entnehme Ich die Zuversicht, daß Gott Mir Kraft und Weisheit verleihen werde, Meines königlichen Amtes zum Heile des Vaterlandes zu walten. Potsdam, den 18. Juni 1888. Wilhelm. 151. Eine Keichstagsverhandlung. Sitzung Montag, den 6. Februar 1880. Die Sitzung wird um * Uhr *5 Minuten durch den Präsidenten von wedell- piesdorf eröffnet. Präsident: Die Sitzung ist eröffnet. Das Protokoll der vorigen Sitzung liegt zur Einsicht auf dem Bureau offen. Ich habe Urlaub erteilt dem Herrn Abgeordneten Dr. Kruse für sechs Tage. Entschuldigt find die Mitglieder des Reichstags v. Schlieckmann, Krämer und Freiherr v. Mirbach. Als Beauftragte des Bundesrats find von dem Herrn Reichskanzler für den ersten Gegenstand der Tagesordnung angemeldet: Der Kaiser!. Geheime Mberregierungsrat Herr Schultz, der Kgl. Geheime Kriegsrat Herr Koch, der Kgl. Major Herr Sachse, der Kgl. Militärintendantur- rat Herr Köde und der Kgl. Hauptmann Herr Gaede. wir treten in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben ist die erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres (Nr. 92 der Drucksachen). Ich eröffne die Beratung. Der Herr Reichskanzler hat das Wort. Reichskanzler Fürst von Bismarck: wenn ich heute das Wort ergreife, so ist es nicht, um die Vorlage, die der Herr Präsident eben erwähnte, Ihrer Annahme zu empfehlen; ich bin nicht in Sorge darüber, daß sie angenommen werden wird. Die Herren werden in allen Fraktionen darüber ihren Sinn fest- gestellt haben, wie sie stimmen werden, und ich habe das volle vertrauen zum deutschen Reichstag, daß er diese Steigerung der Wehrkraft geben wird in voraussichtsvoller Beurteilung der Gesamtlage Europas. Ich werde deshalb, wenn ich das Wort ergreife, mehr über die letztere zu reden haben als über die Vorlage.

4. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 356

1913 - Leipzig : Hahn
356 Außerdem ist aber noch ein Vorteil der Annahme dieses Gesetzes: gerade die Stärke, die wir erstreben, stimmt uns selbst notwendig friedfertig. Mit dsr gewaltigen Maschine, zu der wir das deutsche Heerwesen ausbilden, unternimmt man keinen Angriff. Ich bin nicht für irgendwelchen Angriffskrieg, und wenn der Krieg nur durch unfern Angriff entstehen könnte — Feuer muß von jemand angelegt werden — wir werden es nicht anlegen. Also — wenn ich mich resümieren soll — ich glaube nicht an eine un- mittelbar bevorstehende Friedensstörung und bitte, daß Sie das vorliegende Gesetz unabhängig von diesem Gedanken und dieser Befürchtung behandeln, lediglich als eine volle Herstellung der Verwendbarkeit der gewaltigen Kraft, die Gott in die deutsche Nation gelegt hat für den Fall, daß wir sie brauchen; brauchen wir sie nicht, dann werden wir sie nicht rufen; wir suchen den Fall zu vermeiden, daß wir sie rufen. Dieses Bestreben wird uns noch immer einigermaßen erschwert durch drohende Zeitungsartikel vom Auslande. Man sollte das unterlassen, dann würde man es uns leichter machen, unsern beiden Nachbarn auch gefälliger entgegenzukommen. wir können durch Liebe und Wohlwollen leicht bestochen werden — vielleicht zu leicht —, aber durch Drohungen ganz gewiß nicht! (Bravo I) wir Deutsche fürchten Gott, aber sonst nichts in der Welt (lebhaftes Bravo); und die Gottesfurcht ist es schon, die uns der, Frieden lieben und pflegen läßt. wer ihn aber trotzdem bricht, der wird sich überzeugen, daß die kampfes- freudige Vaterlandsliebe, welche *8*3 die gesamte Bevölkerung des damals schwachen, kleinen und ausgesogenen Preußen unter die Fahnen rief, heutzutage ein Gemeingut der ganzen deutschen Nation ist, und daß derjenige, welcher die deutsche Nation irgendwie angreift, sie einheitlich gewaffnet finden wird und jeden Wehrmann mit dem festen Glauben im Kerzen: Gott wird mit uns sein! (Lebhafter, andauernder Beifall.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Freiherr von und zu Frankenstein. Abgeordneter Freiherr von und zu Franken st ein: Im eignen Namen und im Namen meiner politischen Freunde stelle ich den Antrag, das eben zur Beratung stehende Anleihegesetz an die Budgetkonnnisfion zur Vorberatung zu verweisen, um daselbst die nötigen und möglichen Aufschlüsse zu erhalten. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete von Helldorf. Abg. von Helldorf: Meine Herren, ich würde es für unrecht halten, dem Gehörten ein anderes Wort hinzuzufügen als das des Ausdruckes der vollen Übereinstimmung mit den Vorschlägen, die der Herr Vorredner gemacht hat, und den Ausdruck des Vertrauens, daß die vorgeschlagenen Maßnahmen von unserer Staatsleitung rechtzeitig uns empfohlen werden. . . . (Bravo I) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Vr. von Bennigsen. Abg. I)r. von Bennigsen: Ls sind gewiß nicht lange Reden, welcke man in diesem Augenblicke von den Vertretern der deutschen Nation im Reiche tag erwartet. Das aber kann unser Volk verlangen, daß wir in einträchtigem Zusammenwirken mit den verbündeten Regierungen und in voller Unterstützung

5. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 358

1913 - Leipzig : Hahn
358 Präsident: Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Berichterstatter. Berichter st atter Freiherr von Maltzahn-Gültz: Das von den beiden Herren Rednern aus dem Hause vorgeschlagene Verfahren würde in voller Übereinstimmung mit dem Verhalten der Kommission stehen, welche fast sämtliche Beschlüffe zu diesem Gesetze einstimmig gefaßt hat. (Bravo!) Präsident: Meine Herren, Sie haben den Antrag gehört, den der Herr Abgeordnete Freiherr von und zu Frankenstein gestellt und den der Herr Ab- geordnete Or. von Bennigsen unterstützt hat, dahingehend, den vorliegenden Gesetzentwurf nach Maßgabe der Kommissionsbeschlüsse in zweiter Beratung en bloc anzunehmen. Es kann diesem Antrag nur Folge gegeben werden, wenn von keiner Seite demselben widersprochen wird. Ich frage, ob Widerspruch erhoben wird. (Pause.) Das geschieht nicht. Ich stelle daher hiermit fest, daß der vorliegende Ge- setzentwurf nach den Kommissionsbeschlüssen die Annahme des Reichstags gefunden hat. (Lebhafter Beifall.) — Meine Herren, damit ist die Tagesordnung erledigt. Ich schlage Ihnen vor, die nächste Sitzung morgen \ Uhr abzuhalten mit folgender Tagesordnung: t. Mündliche Berichte der Kommission für die Geschäftsordnung über die Fortdauer der Mandate der Abgeordneten Saro, Br. von Heydebrand, Lasa und Weyrauch (Nr. 63, 98 der Drucksachen). 2. Zweite Beratung des von den Abgeordneten Graf von Behr, Br. von Bennigsen und von Helldorf eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend Änderung des Artikels 24 der Reichsverfassung (Nr. 29 der Drucksachen). z. Berichte der Wahlprüfungskommission über die Wahl der Abgeordneten von Dertzen (Parchim), Llauß, von Funcke, Panse, Richter und Henneberg. Gegen diese Tagesordnung wird Widerspruch nicht erhoben; sie ist an- genommen. Ich schließe die Sitzung. (Schluß der Sitzung 3 Uhr s5 Minuten.) Nach dem stenographischen Berichte. Uns aber und Unseren Nachfolgern an der Kaiser- krone wolle Gott verleihen, allzeit Mehrer des Deutschen Reichs zu fein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung. Wilhelm l. 152. Von Freiheit und Vaterland. Es sind elende und kalte Klügler aufgestanden in diesen Tagen, die sprechen in der Nichtigkeit ihrer Herzen: ,Vaterland und Freiheit, leere Namen ohne Sinn, schöne Klänge, womit man die Einfältigen betört! Wo es dem Menschen wohlgeht, da ist sein Vaterland; wo er am wenigsten geplagt wird, da blüht seine Freiheit.“ Diese sind wie die dummen Tiere nur auf den Bauch und seine Gelüste gerichtet und vernehmen nichts von dem Wehen des himmlischen Geistes.

6. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 400

1913 - Leipzig : Hahn
400 Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen, In Unsern darauf gerichteten Bestrebungen find Wir der Zustimmung aller verbündeten Regierungen gewiß und vertrauen auf die Unterstützung des Reichstags ohne Unterschied der Parteistellungen. In diesem Sinne wird zunächst der Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle mit Rücksicht auf die im Reichstage statt- gehabten Verhandlungen über denselben einer Umarbeitung unterzogen, um die erneute Beratung desselben vorzubereiten. Ergänzend wird ihm eine Vorlage zur Seite treten, welche sich eine gleichmäßige Organisation des gewerblichen Krankenkassenwesens zur Aufgabe stellt. Aber auch diejenigen, welche durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesamtheit gegenüber einen begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher hat zuteil werden können. Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemein- wesens, welches auf der sittlichen Grundlage des christlichen Volkslebens steht . . ." Mit diesen herrlichen Worten gab Kaiser Wilhelm 1. das Ziel und me Richtlinien für unsere heutige Arbeiterversicherung an. Der Reichstag beschäftigte sich zunächst mit der Fertigstellung und Durchberatung des Krankenkassengesetzes, während die in Ver- bindung mit diesem eingebrachte Vorlage eines Unfallversicherungsge- setzes zurückgestellt wurde. In der Sitzung vom 31. Mai 1883 wurde das Krankenversicherungsgesetz mit 216 gegen 99 Stimmen angenommen. Es war also eine ansehnliche Mehrheit, die das Gesetz schließlich auf sich vereinigte. Vollzogen wurde das Gesetz am 15. Juni 1883. Mit dem 1. Dezember 1884 trat es in Kraft. Aber schon vorher hatte Kaiser Wilhelm I. in einer weiteren Botschaft vom 14. April 1883 dem Reichstage aufs neue die Dringlichkeit deß gesetzlichen Schutzes der Arbeiter gegen Betriebsunfälle ans Herz gelegt. Nur einige Sätze wollen wir aus dieser Botschaft hervorheben. Der Kaiser sagte: „Mit Sorge erfüllt es Uns, daß die wichtige Vorlage für die Unfallversicherung bisher nicht weiter gefördert worden ist. ... Unsere kaiserlichen Pflichten gebieten Uns aber, kein in Unserer Macht stehendes Mittel zu versäumen, um die Besierung der Lage der Arbeiter und den Frieden der Berufsklassen untereinander zu fördern, solange Gott Uns Frist gibt zu wirken. Darum wollen Wir dem Reichs- tage durch diese Unsere Botschaft von neuem und in vertrauensvoller An- rufung feines bewährten treuen Sinnes für Kaiser und Reich die baldige Erledigung der hierin bezeichneten wichtigen Vorlagen dringend ans Herz legen." Der neue Entwurf des Unfallversicherungsgesetzes wurde an eine Kommission verwiesen, welche ihn durchberiet und mit ge- ringen Änderungen an das Haus zurückbrachte. Mit einer überwältigen- den Mehrheit wurde das Gesetz angenommen und am 6. Juli 1884 vollzogen. Am 1. Oktober 1885 konnte es in Kraft treten. In rascher

7. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 402

1913 - Leipzig : Hahn
402 Meiner Fürsorge durch die Notwendigkeit gezogen werden, die deutsche Industrie auf dem Weltmärkte konkurrenzfähig zu erhalten und dadurch ihre und der Arbeiter Existenz zu sichern. In der Überzeugung, daß auch andere Regierungen von dem Wunsche beseelt sind, die Bestrebungen einer gemeinsamen Prüfung zu unterziehen, über welche die Arbeiter dieser Länder unter sich schon Verhandlungen führen, will Ich, daß zunächst in Frankreich, England, Belgien und der Schweiz durch meine dortigen Vertreter amtlich angefragt werde, ob die Regierungen geneigt sind, mit Uns in Unterhandlung zu treten behufs einer internationalen Verständigung über die Möglichkeit, denjenigen Bedürfnissen und Wünschen der Arbeiter entgegenzukommen, welche in den Ausständen der letzten Jahre und ander- weit zutage getreten sind." Die vom Kaiser angeordneten Einladungen ergingen, und die Ab-- gesandten sämtlicher eingeladenen Regierungen nahmen an den Verhand- lungen teil. Die Konferenz beschäftigte sich mit folgenden Punkten: 1. Regelung der Arbeit in Bergwerken, 2. Regelung der Sonntagsarbeit, 3. Regelung der Kinderarbeit, 4. Regelung der Arbeit junger Leute, 5. Regelung der Arbeit weiblicher Personen, 6. Ausführung der verein- barten Bestimmungen. Am 29. März 1890 hatte die Konferenz ihre Arbeiten beendet, und die fremden Abgesandten übermittelten ihren Regie- rungen die Ergebnisse der Verhandlungen. Für Deutschland gingen hieraus zwei wichtige Gesetze hervor, nämlich das Gesetz über die Gewerbegerichte und das Gesetz über die Abänderung der Gewerbeordnung (Arbeiterschutz- gesetz). Das Gewerbegericht hat den Zweck, Streitigkeiten im Arbeits- verhältnis schnell und billig durch ein aus Arbeitgebern und Arbeitern zusammengesetztes Gericht zu erledigen und bei den häufig vorkommenden Arbeiterausständen als Einigungsamt zu dienen. In der Herbsttagung 1890 ging dem Reichstage der Entwurf über die Abänderung der Gewerbeordnung zu. Nach langen und anstrengenden Beratungen wurde er am 8. Mai 1891 mit großer Mehrheit vom Reichstage als Gesetz angenommen und am 1. Juni 1891 vom Kaiser vollzogen. Diese Gesetze sind im Laufe der Zeit mehrfach durchgesehen und verbessert worden. Die letzte Verbesserung und Erweiterung haben sie durch die vom Reichstage am 31. Mai 1911 verabschiedete Reichs- versicherungsordnung erfahren. Diese Reichsversicherungsordnung, die mit dem 1. Januar 1912 in Kraft getreten ist, faßt die drei bisher gesondert bestehenden Arbeiterversicherungen einheitlich zusammen und gliedert der Invaliden- und Altersversicherung die Hinterbliebenen- vers ich ernng an, die den hinterlassenen Arbeiterwitwen und -Waisen Unterstützungen gewährt. Sie ersetzt auch die bisher zur Durchführung der Reichsversicherung bestellten Verwaltungsbehörden und Gerichte ver- schiedener Art durch besondere Verwaltungsbehörden, die sich in drei Instanzen übereinander aufbauen. Diese Behörden sind das Versicherungs-, Oberversicherungs- und Reichsversicherungsamt.

8. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 227

1913 - Leipzig : Hahn
227 Aus den gestempelten Umschlügen wurden in der Folge die Frankocouverts, und endlich löste sich von diesen die Freimarke, die sich jetzt sogar im bürgerlichen Leben und Kleinverkehr eine Stelle als Zahlungsmittel erworben hat. Als das Jahr 1866 den Machtbereich des Preußischen Staates erheblich ausdehnte und den ganzen Norden Deutschlands unter Preußen als Vormacht einigte, da mußte die Taxissche Post verschwinden. Die 350jährige Gerechtsame des Hauses ward um die Abfindungssumme von 9 Millionen Mark beseitigt, und der ganze Apparat, einschließlich der Generalpostdirektion zu Frankfurt am Main, ging an den Preußischen Staat über, nicht ohne daß die Taxissche Verwaltung noch den Versuch gemacht hätte, sich durch Eingehen auf die Forderungen der Neuzeit zu behaupten. Auch der überseeische Postverkehr hatte durch die ausblühende Dampf- schifsahrt eine neue Entwicklungsstufe erreicht, man ließ fast bei jedem Wind und Wetter die Postschiffe zu bestimmter Stunde in See gehen. Der Norddeutsche Lloyd arbeitete Hand in Hand mit der deutschen Post und gewährte dadurch die größten Vorteile. Innerhalb des Deutschen Reiches woben die Eisenbahnen immer engere Netze, wodurch der Postverkehr an Schnelligkeit gewann. Der Generalpostmeister Stephan hatte seine erste folgenreiche Idee bereits 1865 der „fünften deutschen Postkonferenz", die in Karlsruhe tagte, vorgelegt, nämlich eine Denkschrift, die zur Erleichterung und Beschleunigung des Post- verkehrs die Einführung eines „offenen Briefes in gedrängter Form" empfahl, die Postkarte. Stephan nannte seine Erfindung „Postblatt". Er mußte aber fünf Jahre warten, ehe er seine Idee verwirklicht sah. Erst kurz vor Ausbruch des Deutsch-französischen Krieges erfolgte endlich seitens der deutschen Postverwaltung die Einführung der „Korrespondenzkarte". Wie sehr die Post damit einem längstgefühlten Bedürfnisse entgegenkam, erhellt daraus, daß gleich am ersten Tage der Einführung, am 25. Juni 1870, allein in Berlin nicht weniger als 45000 Stück der neuen Karten verkauft wurden. Noch deutlicher zeigte sich die Trefflichkeit der Postkarte während des Krieges. Sie war es vor allem, welche den Verkehr unserer tapferen Truppen mit den Lieben in der Heimat vermittelte. Durch die Leichtigkeit ihrer Anwendung vermochte der Soldat im Felde recht oft Nachricht zu senden; ja sogar nach eben beendeter Schlacht oder nahe dem Tode im Lazarett, wo ein Brief der Umständlichkeit halber nicht zustande gekommen wäre, vermochte der Krieger noch einige Worte auf die Postkarte zu kritzeln. Der Umsatz an Postkarten betrug denn auch während der ersten fünf Monate nicht weniger als 10 Millionen Stück. Aber nicht nur für den Krieg, sondern hauptsächlich auch für die Zwecke des Handels gewann die Postkarte weitgehende Bedeutung. Das Be- dürfnis nach schriftlicher Mitteilung wuchs in demselben Verhältnis wir die Leichtigkeit und Billigkeit der Beförderung. Bald nach Deutschlands politischer Einigung erging auf Anregung von Deutschlands tüchtigstem Postmann, dem weitschauenden Generalpost- 15*

9. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 357

1913 - Leipzig : Hahn
357 der Friedenspolitik, die uns bereits seit dein Jahre \87 ^ den Frieden gesichert hat und welche die Hoffnung noch nicht aufgegeben hat, daß auch künftig der Friede erhalten wird — daß wir in Übereinstimmung und Unterstützung dieser Politik alles aufbieten, was möglich ist, um unter Heranziehung aller der Wehrkraft, welche wir in Deutschland besitzen, uns stark zu machen zur Er- haltung des Friedens und, wenn ein Äußerstes eintritt, zur raschen Wieder- herstellung desselben. (Bravo I) Präsident: Das Wort hat der perr Abgeordnete Graf von Behr- Behrenhoff. Abg. Graf von Behr-Behrenhoff: Meine perren, ich kann nur namens meiner politischen Freunde erklären, daß wir uns den Ausführungen der perren Vorredner anschließen. Präsident: Der perr Abgeordnete Rickert hat das Wort. Abg. Rickert: Meine perren, auch ich schließe mich dem Antrage an, die Vorlage an die Budgetkommission zu verweisen. . . . Meine perren, wir werden dieser Vorlage zustimmen in dem Sinne, daß wir der Zuversicht leben, damit die Friedenspolitik der deutschen Regierung zu unterstützen. (Lebhafter Beifall.) Präsident: Das Wort wird nicht mehr verlangt; die Diskussion ist geschloffen. Es ist beantragt worden, die Vorlage an die Budgetkommission zu ver- weisen. Mit Ihrer Genehmigung darf ich ohne besondere Abstimmung feststellen, daß das paus diesem Antrage beigetreten ist. wir gehen über zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung: Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Ände- rungen der Wehrpflicht (Nr. 38 der Drucksachen), auf Grund des Berichtes der X. Kommission (Nr. 99 der Drucksachen). Berichterstatter ist perr Abgeordneter Freiherr von Maltzahn-Gültz. Ich eröffne die Diskussion über Artikel I und erteile zur Geschäftsordnung das Wort dem Freihsrrn von und zu Frankenstein. Abg. Freiherr von und zu Franken st ein: Ich stelle nun den Antrag, das Gesetz, wie es aus der Kommissionsberatung hervorgegangen ist, en bloc anzunehmen. (Lebhafter Beifall.) Präsident: Zur Geschäftsordnung hat das Wort der perr Abgeordnete vr. von Bennigsen. Abg. Vr. von Bennigsen: perr Präsident, ich bin bereit, auch namens meiner Freunde, den gestellten Antrag zu unterstützen, namentlich um deswillen, weil die Grundlage dieses Entwurfs von sämtlichen Parteien des pauses fast ausnahmslos schon bei der ersten Beratung anerkannt ist. (Lebhafter Beisall.) Präsident: Der perr Reichskanzler hat das Wort. Reichskanzler Fürst von Bismarck: Ich kann nur Zeugnis dafür ablegen, daß die verbündeten Regierungen für ein so entschlossenes und rasches Entgegenkommen dankbar sein werden und darin nicht nur einen Beweis des Vertrauens des Reichstages erkennen, sondern auch eine wesentliche Ver- stärkung, welche diese Vorlage für die Garantien des Friedens haben wird. (Lebhafter Beifall.)

10. Lesebuch nebst fachkundlichen Anhängen für Fortbildungs-, Fach- und Gewerbeschulen - S. 419

1913 - Leipzig : Hahn
419 noch eine Restforderung von 66 Jt zusteht. Da Sie bis heute noch nicht Zahlung geleistet haben, erlaube ich mir, Ihnen eine zweite Rechnung zuzusenden, und gebe mich der Hoffnung hin, daß Sie für baldige Deckung des noch offenen Postens sorgen werden. Hochachtungsvoll K. A. F r i d e. b. Wiederholte Mahnung. Leipzig, den 15. Juli 19 . .. Herrn Kurt Becker in Borna. Mein Schreiben vom 1. d. M. haben Sie zu meinem Bedauern bis heute ganz unberücksichtigt gelassen. Ich sehe mich darum veranlaßt, Sie abermals um Berichtigung meines Guthabens von 66 Jt zu ersuchen. Da ich eine längere Frist nicht gewähren kann, so muß ich dringend um Erledigung bitten. Sollte das wider mein Erwarten bis zum 1. August a. c. nicht geschehen sein, so werde ich den Betrag durch Postauftrag erheben. Hochachtungsvoll K. A. F r i ck e. Iv. ^ex&efyx mit Wehörröen. 1. Das gerichtliche Mahnverfahren. a. Gesuch um Erlaß eines Zahlungsbefehls. An das Königl. Amtsgericht zu Borna. Ich bitte um Erlaß eines Zahlungsbefehls gegen den Bauunternehmer Kurt Becker in Borna, Hauptstraße 15, wegen einer For- derung von 32 Jt für in der Zeit vom 25. Februar bis 1. April 19... geleistete Schlosser- arbeiten, 34 Jt Kaufpreis für zu diesen Arbeiten gelieferte Bleirohre und Hähne. Summa 66 Jt *) nebst 4 °/0 Zinsen seit dem 1. April 19 . . . Erhebt der Gegner Widerspruch, so bitte ich um Anberaumung eines Termins zur münd- lichen Verhandlung.**) Leipzig, den 20. August 19 . . . Hochachtungsvoll A. K. F r i ck e, Schlossermeister, _____________ Südstraße 5. *) Übersteigt der Gesamtbetrag der geschuldeten Summe 600 Jt, so kann gleichzeitig noch beantragt werden, die Sache im Falle des Widerspruchs des Schuldners an das zuständige Landgericht zu verweisen. Es ist dies wichtig, da bei Summen von über 4000^ drei Instanzen (Landgericht, Oberlandesgericht, Reichsgericht) sich mit der Sache besassen können. **) Erhebt der Schuldner nicht binnen einer Woche nach Zustellung des Zahlungsbefehls Widerspruch, so bedarf es, um die Zwangsvollstreckung (Pfändung) gegen ihn zu betreiben, eines Vollstreckungsbefehls. 27*
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